Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG
Norddeutsche Bauernsiedlung GmbH
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Handelsregister: HRB 50 252
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Vertreten durch:
Volker Mahnken
Carsten Okrent
Kontakt
Telefon: 0511 30424-0
Telefax: 0511 30424-40
E-Mail: info@bauernsiedlung.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 115672031
Redaktionell verantwortlich
Norddeutsche Bauernsiedlung GmbH
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Agentur:
Bildquellenangabe:
Trecker:
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Mähdrescher:
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Kontakt
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Unsere Referenzen aus dem Bereich Flurbereinigung/Bodenordnung
Alter Bestand |
Neuer Bestand |
Wege- und Gewässerplan |
Unsere Referenzen aus dem Bereich Flurbereinigung/Bodenordnung (4)
Alter Bestand |
Neuer Bestand |
Wege- und Gewässerplan |
Land | Verfahrensart | Verfahrensname / Anzahl | Größe (ha) | |
Mecklenburg- Vorpommern |
§ 56 LwAnpG | Alt Sammit |
1.953 |
2005-2013 abgeschlossen 2000-2010 abgeschlossen 2008- Berichtigung der öffentlichen Bücher 2003-2010 abgeschlossen 2006-2014 abgeschlossen 2008- BO-plan, Widerspruchsbearbeitung 2007- 2014 abgeschlossen 2000- 2011 abgeschlossen 2005- Bekanntgabe Nachtrag 1994-2004 abgeschlossen 1994-2005 abgeschlossen 1996-2004 abgeschlossen 1998-2006 abgeschlossen 1999-2008 abgeschlossen 2003-2007 abgeschlossen 2003-2007 abgeschlossen 2004-2006 abgeschlossen 2012 Hofraumverhandlung Planwunschterm. 2010 Hofraumverhandl. 2015 Maßnahmenplan 2015 Maßnahmenplan 2015 Maßnahmenplan 2015 Neugestaltungsgrundsätze 2013 Genehmigung BO-plan |
§ 86 FlurbG |
Recknitz I | 1.214 | 2017 Wertermittlung Neuer Bestand 150 Verfahren abgeschlossen |
|
Brandenburg | § 56 LwAnpG | Saarmund Damsdorf |
1.950 1.448 2.035 1.459 |
2012 Bekanntgabe BOP 2016 Vorlage Nachtrag 2012 vorläufige Besitzregelung 2015 vorläufige Besitzregelung, 2016 Rückgabe 2015 Zuteilungsentwurf 2016 Rückgabe |
Sachsen- Anhalt |
§ 64 LwAnpG | 5 | 476 seit 1992 abgeschlossen | |
§ 56 LwAnpG | Sanne |
909 |
2006 abgeschlossen 2014 abgeschlossen 2014 abgeschlossen 2014 abgeschlossen 2007 abgeschlossen 2008 abgeschlossen 2015 Schlussfeststellung 2014 abgeschlossen 2013 BO-plan, Berichtigung öff. Bücher 2012 Ausführungsanordnung 2015/16 Zuteilung 2014 Ortslage abgeschlossen 2016 Bekanntgabe BO-plan 2015 Bekanntgabe BO-plan 2012 Vorbereitung / Legitimation 2013/14 Wertermittlung, Blockbildg. 2015/16 Planwünsche 2014 Bekanntgabe BO-plan 2013 Vorbereitung/NGG 2014 Anordnung/Wahl 2015 Plan § 41 FlurbG 2016 Bekanntgabe Wertermittlung 2014 Vorbereitung/NGG 2015 Anordnung/Wahl 2013/14 Anordnung/Wahl 2014 Vorbereitung/NGG 2015 Anordnung/Wahl 2013 Vorlage BO-plan 2015 Blockbildg., Planwünsche 2016 Zuteilung 2016 Bekanntgabe Bo-plan 2014 Vorbereitung NGG 2015 Anordnung/Wahl 2017 Plan § 41 2015 Vorbereitung NGG 2014 Vorbereitung/NGG 2015 Anordnung/Wahl 2014 Neugestaltungsgrundsätze 2016 Plan §41 FlurbG 2015 Neugestaltungsgrundsätze 2015/16 Plan §41 FlurbG 2016 Wertermittlung, Blockbildung |
|
§ 86/87 FlurbG (Teilleistungen) | LMBV Seeländereien Niederröblingen |
3.063 926 1.126 1.774 |
2009 BO-plan Kernbereich §87 Plan §41 FlurbG, abgeschl. |
|
§ 91 ff. FlurbG | B 6n Helsunger Bruch | 62 | 2014 Vorbereitung, Planwünsche 2015 Flurb-plan |
|
Sachsen | § 64 LwAnpG | 3 | ||
§ 86 FlurbG | LMBV Nochten LMBV Spreetal LMBV Scheibe LMBV Berzdorf Hochwasser Löbnitz |
2.261 2.995 997 2.022 2.003 |
Rückgabe 2013 Rückgabe 2011 Rückgabe 2012 Rückgabe 2012 2006 Plan §41 FlurbG 2010 Wertermittlung 2014/15/16 Planwünsche Zuteilung |
|
§ 1 u.37 FlurbG (Teilleistungen) |
Porschdorf |
932 |
2010 Wertermittlung, abgeschl. 2008 Wertermittlung, Gewanne, abgeschl. 2010 Wertermittlung, abgeschl. 2010 Wertermittlung, abgeschl. 2006 Plan §41, abgeschl. 2009 Wertermittlung, abgeschl. 2012 Wertermittlung, abgeschl. 2009 Wertermittlung, Gewanne, abgeschl. 2010 Wertermittlung, abgeschl. Planwunsch, Zuteilung, BO-Plan 2011, Rückgabe 2013 Planwunsch, Zuteilung, Rückgabe 2012 2013 Plan § 41 FlurbG 2014/15/16 Wertermittlung 2013 Neugestaltungsgrundsätze abgeschl. 2015 Vorlage Neuordnungsplan 2013 Verfahrensvorber., abgeschl. 2014/15/16 Ortslagenverhandlungen 2016 Planwunsch Waldlagen |
|
§ 87 FlurbG (Teilleistungen) |
Boxdorf |
706 |
2007 Wertermittlung, Plan §41 2013 Rückgabe Plan §41 FlurbG, abgeschl. Wertermittlung, Gewanne 2009 Folgeleistung: Planwunsch, Zuteilung, BO-Plan 2016 Rückgabe 2013 Rückgabe 2012 Rückgabe Wertermittlung, Planwunsch, Zuteilung, Rückgabe 2012 2013 Wertermittlung 2013 Wertermittlung 2013 Wertermittlung 2013 Wertermittlung, Plan §41 FlurbG |
|
§ 54 LwAnpG | FLT Ehrenfriedersdorf FLT Großolbersdorf |
2016 Vorarbeiten 2016 Vorarbeiten |
||
§ 91 ff. FlurbG | BZV Erlbach-Kirchberg | 420 | 2016 Vorarbeiten |
Bauprojekte
Beispiele für unsere Bauprojekte finden Sie unter folgenden Links:
Referenzen aus allen Bereichen
Sie finden hier eine umfassende Übersicht zu Bauvorhaben unserer Gesellschaft in den verschiedensten Bereichen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über den Umfang unserer Tätigkeit in der Bodenordnung zu informieren.
Flurbereinigung
Schon früher war die Flurbereinigung als Instrument der Entwicklung des ländlichen Raumes von großer Bedeutung.
Heute bilden das Landwirtschaftsanpassungsgesetz und das Flurbereinigungsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der verschiedensten Zielstellungen in Flurbereinigungsverfahren:
- Die allgemeine Entwicklungsplanung
- Die Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum
- Die Beseitigung von agrarstrukturellen Mängeln und Umsetzung naturschutzrechtlicher Belange
- Eigentumsrechtliche Flächensicherung für Vorhaben von Unternehmensträgern
Feldlageverfahren und Ortslagenregulierung
Die zu LPG-Zeiten sowie nach der Wiedervereinigung Deutschlands langjährig gewachsene Agrarstruktur stimmt häufig nicht mehr mit den vorherrschenden Eigentumsverhältnissen überein. Speziell die Veränderung des Wege- und Gewässerschutzes unter Nichtbeachtung des Katasters haben zu Interessenkonflikten zwischen öffentlichen, privaten, gewerblichen und sonstigen Belangen geführt. Die umfassende Bereinigung der Interessenkonflikte durch Neuordnung des Eigentums, die Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes und die Umsetzung von landwirtschaftsgestaltenden Planungen sind Regelungsschwerpunkte eines Feldlageverfahrens.
Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse einer Ortslagenflurneuordnung ist die umfassende Bereinigung mehrerer Nutzungskonflikte innerhalb von Orten möglich, wie z.B. die Auflösung unvermessener Hofräume, Beseitigung baurechtswidriger Zustände durch einvernehmliches Verhandeln neuer Grenzen bei Grenzüberbauung, Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums sowie die Regelung der öffentlichen Verkehrs- und Gewässerflächen. Durch die kataster- und grundbuchrechtliche Sicherung sämtlicher Flächen wird die Voraussetzung für eine wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Dorfentwicklung geschaffen.
Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren
Bei auftretenden Landnutzungskonflikten mit weniger komplizierter Zielstellung in kleineren Gemeinden oder Gebieten, in welchen bereits vorher Flurbereinigungsverfahren durchgeführt worden sind, ist die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sinnvoll.
Die Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrensablaufes sowie die Senkung vermeidbaren Verwaltungsaufwands werden hierbei angestrebt.
Ein zurzeit häufig auftretender Spezialfall ist die Nutzung des Instrumentes der vereinfachten Flurbereinigung für die rechtliche Regelung von Tagebaufolgelandschaften auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Beratung bei Betriebserwerb und -veräußerung
Investitionsberatung
Als zugelassene Betreuergesellschaft für Finanzierungsvorhaben mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) übernimmt die NBS-Bauernsiedlung alle Verwaltungsarbeiten von der ersten Information zu den Finanzierungsmöglichkeiten über die Antragstellung und Mittelauszahlung bis zum Verwendungsnachweis.
Die AFP-Richtlinien bestimmen im Einzelnen, welche Leistungen der Betreuer für den Landwirt zu übernehmen hat.
So regeln die AFP-Richtlinien unsere Betreuertätigkeit (Auszug):
- Fachliche Betreuung des Antragstellers in allen mit dem Vorhaben zusammenhängenden Fragen
- Erledigung von Aufgaben des Antragstellers bei Behörden, Kreditinstituten und Auftragnehmern
- Aufstellen des Kosten- und Finanzierungsplanes
- Erledigung des sich aus der Durchführung des Verfahrens ergebenden Zahlungsverkehrs
- Mitwirken beim Erarbeiten einer funktionsgerechten, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Planung
- Unterstützen des Bauherrn in seinen Ansprüchen bei den innerhalb der Gewährleistungszeit auftretenden Mängeln
- Aufstellen und Vorlage des Verwendungsnachweises
Förderprogramme
Als Betreuer für die geförderten Baumaßnahmen aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) arbeitet die NBS-Bauernsiedlung eng mit den zuständigen Landwirtschaftskammern in Niedersachsen, mit den für die Förderung zuständigen Ministerien, Ämtern und Behörden in den neuen Bundesländern sowie vor Ort tätigen Beratungsstellen zusammen.
Links zu Ministerien
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
- Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Kreditmittelbeschaffung
Die Agraringenieure der NBS-Bauernsiedlung sind "Profis" für die Finanzierung landwirtschaftlicher Baumaßnahmen. Sie wissen nicht nur in den AFP-Richtlinien Bescheid, sondern können Ihnen auch Auskunft geben über andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. Sonderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Sie kennen die aktuellen Zinsangebote der wichtigsten Kreditpartner und helfen Ihnen gern in Ihren Bemühungen, die Zinsbelastung aus Ihrem Bauvorhaben niedrig zu halten.
Unternehmensberatung
In den neuen Bundesländern ist in der Vergangenheit im Zuge der Investitionsbetreuung auch die Nachfrage nach einer intensiven Unternehmensberatung gestiegen.
Schwerpunkte sind hier:
- Unternehmensanalyse
- Betriebsplanung
- Finanzmanagement